Interessenkonflikte entstehen, wenn ein Bevollmächtigter, Funktionär, Gutachter, Repräsentant, Stellvertreter oder sonstiger Funktionsträger gleichzeitig einerseits das Fremdinteresse seines Geschäftsherrn oder Auftraggebers wahrnimmt, andererseits auch das Eigeninteresse als Privatperson verfolgt.